|
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als unser Kunde und uns als Ihr Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermitt- lungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 631 ff., 675 BGF und füllen diese aus. Die entsprechenden "Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen" der Reise- veranstalter finden ebenfalls Anwendung. Mit Ihrer definitiven Buchung akzeptieren Sie die entsprechenden Bedingungen.
1. Vertragsabschluss
1.1. Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungs- auftrages kommt zwischen Ihnen und uns der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsver- trag zustande.
1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Wege (per E-Mail oder Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrages unverzüglich auf elektronischem Wege. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages dar.
1.3. Für Ihre Rechte und Pflichten gegenüber den Vertragspartnern der vermittelten Leistungen gelten ausschliesslich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere derern Reise- und Geschäftsbedingungen.
2. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1. Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht, nach Massgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Handlungen entsprechend Ihrem Buchungsauftrag und der hier unmittelbar zugehörigen Beratung, sowie der Abwicklung Ihrer Buchung, insbesondere der Aushändigung der Reiseunterlagen, soweit Ihnen diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen direkt zugesandt werden.
2.2. Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichungen billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrages gefährden oder unmöglich machen würde.
2.3. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weiter- gabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftser- teilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Wir können daher für die Richtigkeit erteilter Auskünfte gemäss § 676 BGB nicht haften, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
3. Einreisevorschriften, Visabestimmungen und Versicherungen
3.1. Wir unterrichten Sie über Einreise- und Visabestimmungen, soweit uns hierzu von Ihnen ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
3.2. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einen Ihnen vorliegenden Reiseprospekt vorliegen.
3.3. Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht können wir ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, das Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate, Visabüros oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, das wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigener, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
3.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvor- schriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemassnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.
3.6. Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren, ob die Ihnen vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Eine weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Reisever- sicherungen ausdrücklich Gegenstand der Vermittlung sind, haben wir insoweit keine Informations- pflicht, als Sie sich aus Ihnen übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters oder vermittelten Reiseleistung oder aus den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten können.
3.7. Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente sind wir ohne beondere ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere Telekommunikationskosten, Post- und Service-Entgelte und - in Eilfällen - für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.8. Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang massgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4. Vermittlung von Reiseleistungen
Für die Buchung und Durchführung der Ihnen von uns vermittelten Reiseleistungen gelten ausschliess- lich die Allgemeinen Geschäfts-, Reise- und Beförderungsbedingungen des von uns jeweils benannten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Bahnunternehmen, Hoteliers, Mietwagenun- ternehmen, Reedereien, Eventveranstalter und Reiseversicherer), auf die wir anlässlich der Buchung gesondert hinweisen. In aller Regel finden Sie die Allgemeinen Reisebedingungen im Reisekatalog des Veranstalters vollständig abgedruckt. Bei Buchungen, die Sie fernmündlich, fernschriftlich oder per E-Mail vornehmen, verzichten Sie ausdrücklich auf die Möglichkeit, vom Inhalt der Allgemeinen Reisebedingungen vorab Kenntnis zu nehmen. Diese erhalten Sie auf Nachfrage vom Reiseveranstalter oder bei uns. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbe- dingungen und Tarife (z. B. die Allgemeinen Beförderungsbedingungen [ABB] Flugpassage, Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn/Tarifverzeichnis [Tfv] Personenverkehr).
5. Vermittlung von Flugscheinen von Linienfluggesellschaften
5.1.Mit den Linienfluggesellschaften sind wir auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
5.2. Bei der Vermittlung eines Flugscheines einer Linienfluggesellschaft werden wir Ihnen gegenüber ausschliesslich als Vermittlung eines Luftbeförderungsvertrages zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung haben wir sowohl Ihnen gegenüber als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
5.3. Uns als Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der Ihnen vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung unsererseits aus einer schuldhaften Verletzung unserer Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
5.4. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern, Flughafengebühren, Vermittlungsentgelte, etc.) Bruttoendpreise. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme ziehen wir die von der Fluggesellschaft hierfür geforderten Endgelte ein. Für alle Stornierungen erheben wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-- pro Person.
5.5. Alle anfallenden Gebühren aufgrund nicht korrekt durch Sie kommunizierten Angaben zu den Passagier-Namen gehen zu Ihren Lasten. Sie sind verpflichtet, bei Buchung, die korrekten Namen gemäss Ihrer Reisepässe uns mitzuteilen. Die Fluggesellschaften sind berechtigt, bei nicht übereinstimmenden Daten, Ihnen den Zutritt zum Flug zu verweigern.
5.6. Wir sind als Reisevermittler von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haften dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Da die Flugscheine nach Bestellung sofort ausgestellt werden müssen (um Ihnen den Preis zu garantieren), muss der Rechnungsbetrag sofort beglichen werden.
5.7. Wir können Forderungen der Fluggesellschaften im eigenen Namen gerichtlich und aussergerichtlich geltend machen.
5.8. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar - unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
6. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
6.1. Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend unseren Allgeinen Geschäftsbedingungen zu erheben. Die Anzahlung beträgt 30 % des Rechnungsbetrages. Grundlage sind die Allgemeinen Reisebedingungen der entsprechenden Reiseveranstalter bzw. Reedereien. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Abreise zu entrichten. Kurzfristige Buchungen (weniger als 6 Wochen zum Abreisetermin) sind sofort, spätestens innerhalb einer Woche, jedoch vor Abreise, zur Zahlung fällig. Unser Kompetenzteam gibt Ihnen gerne hierzu Auskünfte.
6.2. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet entsprechend den Vorgaben des vermittelnden Reise- unternehmens uns gegenüber aus dem Agenturvertrag, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierbei Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins gemäss § 651 k BGB geschieht.
6.3. Die Regelung in Ziffer 6.2. gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzliche oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
6.4. Wir können Ersatz der uns für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder wir solche Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durften. Unser Anspruch auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 6.2. und 6.3. erfolgt sind.
6.5. Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages entgegenhalten, uns zwar weder im Wege der Zurückbehaltung noch durch die Aufrechnung. Dies gilt nicht, wenn wir das Entstehen solcher Ansprüche druch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.
7. Selbständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers
Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung kann auch durch sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
8. Reiseunterlagen
8.1. Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reise- unternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt werden können, insbesondere Buchungsbestäti- gungen , Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, uns über für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann eine eventuelle Schadensersatzverpflichtung unsererseits bezüglich eines Ihnen hieraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausge- schlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren.
8.2. In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen im Geschäftslokal unseres Reisebüros ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschliessliches Versendungsrisiko. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen, ausser in Fällen der Dokumenten- hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Kompetenz-Team.
9. Reklamationen
9.1. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermitteltenden Unternehmen beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Im Rahmen unserer Service-Leistungen übernehmen wir gerne für Sie die Reklamationsabwicklung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Reklamationsfristen. Ihre Reklamation und Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehrdatum beim entsprechenden Leistungsträger eingegangen sein. Später eintreffende Reklamationen können von den Reiseveranstaltern abgelehnt werden. Für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger haften wir nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
9.2. Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestatttet Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen zu beraten, z. B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchs- voraussetzungen und einzuhaltender Fristen oder sonstige rechtlichen Bestimmungen.
10. Haftung des Reisevermittlers
10.1. Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
10.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisever- mittler bezüglihc der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gemäss § 651 a Absatz 2 BGB den Anschein be- gründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3. Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittler- pflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4. Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus Körperschäden betroffen sind.
11. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen
11.1. Sie können als Kunde Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erfüllung unserer Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, dies schriftlich zu tun, um Missverständnisse weitgehend zu vermeiden.
11.2. Die Frist beginnt mit dem vertraglichen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben, die die Ansprüche gegen uns begründen.
11.3. Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunter- nehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.
11.4. Sie können Ansprüche nur dann auch noch nach Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen, wenn Sie eine fristgerechte Geltendmachung nicht schuldhaft versäumt haben.
12. Verjährung
12.1. Ansprüche, die Sie als Kunden gegenüber uns als Reisevermittler gleich aus welchem Rechts- grund haben - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren in einem Jahr.
12.2. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch gegen uns begründen und von uns selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten.
12.3. Schweben zwischen Ihnen als dem Kunde und uns als Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisever- mittler findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschliesslich Weil am Rhein.
13.3. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr wirtschaftlichen Zweckso weit wie möglich verwirklicht.
15. Reisevermittler
Reisebüro Stiefvater
Ingrid Stiefvater
Im Einkaufscenter "Insel"
Hauptstr. 335
D- 79576 Weil am Rhein
|